Sabotage

Sabotageakte zwischen 1933 und 1945 wurden in Deutschland mit der Todesstrafe geahndet. Trotzdem gab es auch Fälle von Sabotageakten durch KZ-Insassen. Für KZ-Häftlinge waren die Folgen für Sabotageakte in der für alle Konzentrationslager gültigen Lagerordnung unter § 13 detailliert festgelegt:


„Wer vorsätzlich im Lager, in den Unterkünften, Werkstätten, Arbeitsstätten, in Küchen, Magazinen usw. einen Brand, eine Explosion, einen Wasser- oder einen sonstigen Sachschaden herbeiführt, ferner wer am Drahthindernis, an einer Starkstromleitung in einer Schaltstation, an Fernsprech- oder Wasserleitungen, an der Lagermauer oder sonstigen Sicherheitseinrichtungen, an Heizungs- oder Kesselanlagen, an Maschinen oder Kraftfahrzeugen Handlungen vornimmt, die dem gegebenen Auftrag nicht entsprechen, wird wegen Sabotage mit dem Tode bestraft.Geschah die Handlung aus Fahrlässigkeit, dann wird der Schuldige in Einzelhaft verwahrt. In Zweifelsfällen wird jedoch Sabotageangenommen.“1

 

Die nationalsozialistische Verwaltung stellte zudem Arbeitsfehler oder ähnliches mitunter auch als Sabotage dar, was schlimme Folgen für die Zwangsarbeiter mit sich bringen konnte.2

Trotzdem sabotierten, offenbar unbemerkt, KZ-Häftlinge des Außenlagers Rochlitz die Rüstungsproduktion der Mechanik GmbH. Teresa Singer, die mit dem zweiten Häftlingstransport von Auschwitz Birkenau nach Rochlitz kam, erinnerte sich an die Arbeit in der Fabrik: „Es waren dort deutsche Meister. Einer war aus Bayern. Er war Gegner des Naziregimes. Er lernte uns Sabotage machen.“3

Eine weitere Inhaftierte erinnert sich ebenfalls an diese Form von Widerstand durch die Häftlinge:

„Die Sabotage war Gang und Gebe und wir hatten Angst davor, weil die Deutschen haben uns angedroht, bei Sabotage uns zu hängen.“4

 

 

1Zámečník, Stanislav : (Hrsg. Comité International de Dachau): Das war Dachau. Luxemburg, 2002. S. 406 Hervorhebungen im Original.

2Vgl.: Roland, Peter: Rüstungspolitik in Baden- Kriegswirtschaft und
Arbeitseinsatz in einer Grenzregion im Zweiten Weltkrieg; Oldenburg 1995, S. 361

3BA Ludwigsburg B 162/18257 , Blatt 31, Vernehmung der ehemaligen Häftlingsfrau Teresa Singer durch israelische Polizei in Beit Dagan, Israel vom 26.8.1968

4 DEGOB Protokoll 2527, Übersetzung: Itt nagy divat volt a szabotálás és ettől féltünk, mert a németek azzal fenyegettek, hogy ha szabotálunk, akkor felakasztanak bennünket.